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Kindeswohl und Eingewöhnung

Kindeswohl

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (BGB § 1631 Abs. 2)

Das Wohl des Kindes spielt in unseren AWO Kitas eine essentielle Rolle in unserem pädagogischen Alltag. Daher wird im Jahreskreis das Thema Kindeswohl bzw. Kindeswohlgefährdung immer wieder aufgegriffen – sei es durch Belehrungen, Vorträge oder Schulungen.

Die pädagogischen Kräfte werden hierbei geschult, potenzielle Vernachlässigungen, Misshandlungen und sexuellen Missbrauch (Einteilung TRIAS) bei Kindern frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

Wird eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung befürchtet, können unsere pädagogischen Kräfte eine interne Risikoanalyse durchführen. Erhärtet sich die Vermutung einer Gefährdung des Kindeswohls, wird Herr Hradek als erfahrene Fachkraft in den Fall hinzugezogen, damit die nächsten weiteren Schritte eingeleitet werden können, um eine potenzielle Gefährdung abzuwenden.

Der gesamte Verfahrensweg orientiert sich dabei an das SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.

Eingewöhnung

Kinder kommen mit dem Eintritt in eine Einrichtung in ein ganz neues Umfeld und sammeln zunächst Eindrücke, die verarbeiten werden müssen. So verändert sich der Tagesablauf, der Kreis der vertrauten Personen wächst, Kinder erfahren viele neue Anregungen und lernen andere Kinder kennen. Daher ist es wichtig, dass sich die Kinder in diesem Prozess wohl- und aufgehoben fühlen und eine gelungene Erziehungs- und Bildungspartnerschaft entstehen kann. Daher sollte ein idealer Übergang ohne Druck geschaffen werden.

Bei der Eingewöhnung von Kindern in Krippe und Kindergarten orientieren wir uns an dem sogenannten „Berliner Modell“. Dieses verfolgt das Konzept der elternbegleiteten Eingewöhnung in den Einrichtungsalltag. In verschiedenen Phasen und mit Unterstützung einer Bezugsperson werden die Kinder dabei mit der neuen Umgebung und den pädagogischen Kräften vertraut gemacht. Es ist ein Leitfaden für eine sanfte „Schritt-für-Schritt-Eingewöhnung“. Insgesamt dauert dieser Prozess in der Regel zwischen einer und vier Wochen. Entscheidend hierbei sind die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Kindes. So bestimmt jedes Kind für sich selbst Tempo und Rhythmus. Ziel ist eine gelingende Eingewöhnung – eine Umgebung zu schaffen, in dem sich das Kind wohlfühlen kann und neben seinen Sorgeberechtigten auch pädagogisches Personal als Bezugsperson akzeptiert.

Die Eingewöhnung im Hort gestaltet sich in der Regel sehr unkompliziert. Da der Großteil der Kinder bereits eine Kita besucht hat, stellt die Betreuung außerhalb der Kernfamilie für gewöhnlich keine neue Herausforderung dar. Zusätzlich sorgen häufig schon vorhandene Kontakte unter den Kindern für einen leichten Übergang. Für einen besonders sanften Einstieg empfehlen wir die Ferienwochen im September zu nutzen. So kann der Hort bei Spiel und Spaß, fernab von schulischen Angelegenheiten, kennengelernt werden. Bei unseren Kinderhäusern erfolgt das Schnuppern auch intern unter dem Jahr.

Für Fragen zum Thema Eingewöhnung stehen Ihnen unsere pädagogischen Kräfte gerne zur Verfügung.

Kontakt

AWO Kreisverband Nürnberger Land e.V.
Burgthanner Str. 99
90559 Burgthann

Sie fragen, wir antworten

Benjamin Hradek
Bereichsleitung Kinder- und Jugendhilfe